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Polsterwerkstatt · Leipzig Feldkontor Termin vereinbaren

AGB und Widerrufsbelehrung

Bedingungen für Polsterarbeiten von Feldkontor Polsterwerkstatt GmbH. Stand: 2. September 2026.

§ 1 Geltung

Diese Bedingungen gelten für Werkleistungen an Polstermöbeln, die Feldkontor Polsterwerkstatt GmbH für Verbraucher und Unternehmer ausführt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn wir ihnen in Textform zustimmen. Ein Auftrag entsteht, wenn Sie einen von uns erstellten Kostenanschlag annehmen; eine Aufnahme in der Werkstatt ist noch kein Auftrag.

§ 2 Aufnahme und Kostenanschlag

Die Aufnahme in der Werkstatt ist unentgeltlich. Den Kostenanschlag erstellen wir in Textform innerhalb von 5 Werktagen. Ein Kostenanschlag ist eine gutachtliche Schätzung auf Grundlage des von außen erkennbaren Zustands und keine Zusage über den Endpreis; er ist nach § 632 Absatz 3 BGB im Zweifel nicht zu vergüten.

Wird beim Öffnen des Möbels erkennbar, dass die Arbeit den Kostenanschlag nicht unwesentlich übersteigt, halten wir die Arbeit an und benachrichtigen Sie unverzüglich, wie es § 650 Absatz 2 BGB vorsieht. Sie entscheiden dann, ob wir weiterarbeiten oder ob wir das Möbel im geöffneten Zustand zurückgeben; im zweiten Fall rechnen wir nur die bereits erbrachte Leistung ab.

§ 3 Umfang der Leistung

Wir schulden die im Kostenanschlag bezeichneten Arbeiten. Lagen, die beim Zugang zu einer bezeichneten Lage zwangsläufig mitgehen – namentlich Polstervlies und Klammerreihen – sind Teil der Leistung und im Kostenanschlag eigens ausgewiesen. Alte Watte wird nicht wiederverwendet, weil sie nach dem Abziehen keine Funktion mehr hat.

Wir lehnen einen Auftrag ab, wenn der Rahmen die Arbeit nicht trägt, insbesondere bei geschraubten Spanplattenrahmen, bei nicht trennbar eingeschäumten Aufbauten und bei Bezügen, deren Zuschnitt einen Nachschnitt ohne Formänderung nicht zulässt. Die Ablehnung begründen wir am Möbel.

§ 4 Stoffe und Material

Stoff wird nach Verbrauch abgerechnet. Angaben zu Scheuertouren nach DIN EN ISO 12947-2 und zur Lichtechtheit nach DIN EN ISO 105-B02 sind Angaben des Lieferanten aus dessen Datenblatt und keine eigene Messung von uns; wir haften nicht für die Richtigkeit fremder Datenblätter.

Bei Naturfasern sind Abweichungen in Farbe und Struktur zwischen Muster und Liefercharge üblich und stellen keinen Mangel dar. Von Ihnen beigestelltes Material verarbeiten wir nur, wenn wir es vorher gesehen haben; für seine Eignung übernehmen wir dann keine Gewähr.

§ 5 Fristen

Genannte Zeiträume – ein Tag für eine Gurtarbeit, zwei Tage für einen Federkern, etwa 3 Wochen für einen Neubezug – sind Erfahrungswerte und keine verbindlichen Fristen, solange nichts anderes in Textform vereinbart ist. Verbindliche Termine vereinbaren wir gern, dann aber ausdrücklich als solche. Verzögerungen bei der Stofflieferung teilen wir mit, sobald wir davon wissen.

§ 6 Abholung, Transport, Lagerung

Abholen und Zurückbringen im Stadtgebiet Leipzig kosten ab 60 Euro für beide Wege zusammen; Aufwand für Ecksofas oder Treppenhäuser ohne Aufzug wird vorher genannt. Für Transportschäden haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften.

Nach Mitteilung der Fertigstellung bitten wir um Abholung innerhalb von zwei Wochen. Danach können wir ein angemessenes Lagerentgelt verlangen; die Höhe nennen wir vorher.

§ 7 Vergütung und Zahlung

Alle Beträge auf diesem Terrain sind Anfangswerte einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung ist bei Abnahme fällig, ohne Abzug, innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum. Bei umfangreichen Arbeiten können wir eine Anzahlung auf Material verlangen; das steht dann im Kostenanschlag.

§ 8 Abnahme und Mängel

Nach Fertigstellung nehmen Sie das Werk ab. Zeigt sich ein Mangel, haben Sie die Rechte aus § 634 BGB: Nacherfüllung, Selbstvornahme mit Aufwendungsersatz, Rücktritt oder Minderung sowie Schadensersatz. Wir bitten darum, uns zuerst nacherfüllen zu lassen.

Ansprüche wegen eines Mangels verjähren nach § 634a Absatz 1 Nummer 1 BGB in 2 Jahren, weil unsere Leistung in der Veränderung einer Sache besteht. Eine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantie geben wir nicht. Wenn eine Naht von uns aufgeht oder ein von uns gespannter Gurt sich löst, machen wir das innerhalb dieser Frist neu, ohne dass es einer Diskussion bedarf.

Nicht als Mangel gelten das Nachgeben eines neuen Schaumkerns in den ersten Wochen um wenige Millimeter, das Setzen einer neuen Polsterung und die in § 4 genannten Abweichungen bei Naturfasern.

§ 9 Widerrufsrecht bei Verträgen außerhalb der Werkstatt

Wenn Sie Verbraucher sind und der Vertrag außerhalb unserer Geschäftsräume zustande kommt – etwa bei der Abholung an Ihrer Wohnungstür – oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel, dann steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu. Für einen Auftrag, den Sie bei uns in der Werkstatt erteilen, gilt es nicht.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – Feldkontor Polsterwerkstatt GmbH, Framveien 12, 1177 Oslo, Telefon +49 341 3059640, E-Mail info@feldkontor.org – mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular aus der Anlage 2 zu Artikel 246a EGBGB verwenden, das ist aber nicht vorgeschrieben. Zur Wahrung der Frist genügt es, die Erklärung vor Ablauf der Frist abzusenden.

Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; Entgelte entstehen Ihnen dadurch nicht.

Vorzeitig begonnene Leistung. Haben Sie verlangt, dass wir mit der Arbeit vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, so haben Sie uns nach § 357 Absatz 8 BGB einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf erbrachten Leistung entspricht. Wir weisen darauf vor Beginn ausdrücklich hin und halten Ihr Verlangen in Textform fest.

§ 10 Haftung

Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 11 Eigentum an Altmaterial

Ausgebautes Altmaterial – alte Bezüge, Watte, Schaumreste, gedehnte Gurte – entsorgen wir fachgerecht, sofern Sie es nicht ausdrücklich zurückverlangen. Sagen Sie es bei Auftragserteilung, wenn Sie den alten Bezug behalten möchten; wir brauchen ihn während der Arbeit als Schnittmuster und geben ihn danach heraus.

§ 12 Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG). Ihr Recht, ein Gericht anzurufen, bleibt davon unberührt.

§ 13 Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.